Rechtsprechung
BVerwG, 09.09.2009 - 6 B 64.09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - 5 E 696/09
- BVerwG, 23.07.2009 - 6 B 45.09
- BVerwG, 09.09.2009 - 6 B 64.09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05
Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus BVerwG, 09.09.2009 - 6 B 64.09
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist demnach nicht verletzt, wenn das Gericht aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (Beschluss vom 3. Januar 2006 - BVerwG 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40). - BVerwG, 23.07.2009 - 6 B 45.09
Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. …
Auszug aus BVerwG, 09.09.2009 - 6 B 64.09
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 23. Juli 2009 - BVerwG 6 B 45.09 - wird zurückgewiesen. - BVerwG, 31.08.2006 - 6 KSt 9.06
Voraussetzungen für ein Absehen von der Erhebung der Gerichtskosten nach § 21 GKG
Auszug aus BVerwG, 09.09.2009 - 6 B 64.09
Er verlangt nicht, dass es der Rechtsauffassung eines Beteiligten folgt (Beschluss vom 31. August 2006 - BVerwG 6 B 4.06 -).